Streitschlichtung, Schiedsgericht und Mediation
Rechtsanwalt Attorney Dr. Claus D. Rade, Bonn/New York
Die außergerichtliche Streitschlichtung ist kein Rechtsgebiet im Sinne einer Fachsparte. Sie ist jedoch in vielen Fällen die bessere Lösung gegenüber einer langwierigen und kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzung. Besondere Bedeutung hat sie in folgenden Rechtsgebieten:
ERBRECHT
Beispiel: Vermögensauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
EHE- UND FAMILIENRECHT
Beispiele:
(vorbeugender) Abschluß eines Ehevertrags
"Mediation"/Streitschlichtung bei bestehender Ehe, einschließlich der - in Deutschland gesetzlich nicht geregelten - Trennung von Tisch und Bett (Getrenntleben ist im Hinblick auf das Steuerrecht und/oder das Rentenrecht oft für beide Seiten die klügste Lösung)
Vereinbarungen anläßlich der Scheidung (Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Unterhalt)
IMMOBILIENRECHT
Beispiel: Nachbarschaftsstreit
Beispiele: Eintritt und Schadensregulierung im Kulanzwege ("ohne Anerkennung einer Rechtspflicht")
WIRTSCHAFTSRECHT
Beispiele: Schlichtungsverfahren, Schiedsgerichtsverfahren.
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