Der "letzte Wille" - das Testament
Rechtsanwalt Attorney Dr. Claus D. Rade, Bonn/New York
Das Recht der letztwilligen Verfügungen (Verfügungen von Todes wegen) ist ein wichtiger Teilbereich des anwaltlichen Interessenschwerpunkts Erbschaftsrecht.
- Ausgangspunkt: die gesetzliche Erbfolge
- Gestaltungsmöglichkeiten durch Errichtung eines Testaments
- Gestaltungsmöglichkeiten durch Schenkung(en) unter Lebenden
- Pflichtteil und Enterbung
- Anfechtung von Testamenten und Schenkungen
- Sonderproblematik bei Unternehmensnachfolge
- Errichtung von Stiftungen
Ein weiterer wichtiger Teilbereich des Erbschaftsrechts ist das Erbschaftssteuerrecht.
Die Seite Interessenschwerpunkt Erbrecht berichtet u.a. über aktuelle Entwicklungen im Testamentsrecht.
Die Seiten Interessenschwerpunkte und Tätigkeitsschwerpunkte führen Sie außerdem zu den Rechtsgebieten Erbrecht, Immobilienrecht, Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht.
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