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| Es muß wohl die c't oder das PC-Magazin gewesen sein, die mich auf Linux gebracht haben. Jedenfalls gesaß ich eine CD-Rom mit DLD drauf. Und in der dazugehörigen Zeitschrift laß ich über Linux und gewann Interesse. Dann besorgte ich mir (irgendwann Herbst '98) für 20,-DM ein riesen-fettes Buch mit 2 CD's: Slackware 3.1.
Meine Füße begannen schon zu zittern und die Saat war gelegt: Ich überlegte ernsthaft, Linux zu installieren (irgendwann dann mal). So begann ich, die wichtigsten HowTo's auszudrucken. Ohne nun näher auf deren allgemeine Seitenanzahl und die Anzahl von HowTo's einzugehen, sag ich mal: Drei Berliner Telephonbücher übereinander waren genauso hoch, wie der Stapel von HowTos, die sich während dieser Zeit ansammelten. Dies war nun zu Lese- und Studierzwecken gut, aber mir fiel dann auch auf, daß das Buch und die Slackware-Distribution zwar von 1998 waren, aber die meisten HowTo's (wie fast immer in den Distributionen) waren von 1996 und mittlerweile war es Anfang 1999 und ich hatte nun ein neues Motherboard mit einem 133MHzler drauf (boah!) und 64MB Arbeitsspeicher (voll schnell!) und ("Computer=Windows") Win95B. Damals war Windows 95 für mich noch (fast) was Neues, ich hatte zuvor immer Windows 3.11 installiert, mit der Workplace Shell von IBM - für OS/2-feeling unter Windows. Doch Win95B existierte keine zwei/drei Monate auf meinem "neuem" Computer, denn die Wurzel der Linux-Geilheit grub sich tief und tiefer. So bereitete ich alles vor für Slackware und partitionierte meine Festplatte ..... Slackware habe ich allerdings nie installiert und besorgte mir an diesem Punkt (Tag) eine Heft-CD-Rom mit Red Hat drauf. Aufgrund mangelnder Aktualität der Slackware-Distribution, war dies auch eh nötig. Mit Red Hat hatte ich auch ein klasse Installationsmenu, das Einiges erleichterte und mich von dem "Slackware-Kuddel-Muddel" befreite. Nur nach Win95 kam ich nicht mehr, was ich dann auch recht bald überbügelte, um mehr Platz zu haben. Da saß ich nun mit meinem neuen Betriebssystem. Als 'Windows-Kind' beschäftigte ich mich fast ausschließlich mit KDE. Ich lernte THE GIMP lieben und gestaltete nun Internet-Seiten und was ich sonst noch so mache unter Linux. Nur nach und nach wagte ich mich auch an die Scripts. Nun war auch der Schrei nach dem Internet groß. Aber da war ja noch das gute alte HST-Courier Modem (U.S.Robotics), das immerhin ganz locker 19,2k schaffte. So war nun Modem-Konfiguration angesagt. Nur war leider auch "Was-ist-ein-Modem-und-wie-funktioniert-es" angesagt. Ich kämpfte also auf zwei Fronten von nun an. Doch es kam noch ein dritter Faktor ins Spiel: Die Experimentierfreudigkeit. Ich wollte und mußte einfach mal S.u.S.E. ausprobieren. So installierte ich es und es begann die "Red-Hat-lose" Linuxphase. Jedenfalls klappte das mit dem Internet-Zugang immer noch nicht, weil noch immer nicht genug mit der Materie vertraut war. Dennoch war es interessant, mal in andere Distributionen reinzuschnuppern, zumal ich dadurch auch einen besseren Einblick in Linux bekam. Und nun, im neuen Jahrhundert, besorgte ich mir einen etwas schnelleron Celeron mit 500MHz und (mittlerweile) 128MB Arbeitsspeicher, auf dem nun Win95B und Linux nebeneinander leben. OS/2 ist auch noch vorgesehen. So geht es nun weiter und weiter und immer weiter. Windows muß bleiben, wegen Musik. OS/2 muß kommen wegen ausprobieren. Und Linux bleibt und bleibt und wächst und wächst. |
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Ohne "scandisk.exe-Fans" anzusprechen, oder vom "Klick-die Fehlermeldung-weg-Spiel" zu reden, einfach mal ein interessanter Artikel (Achtung: langes "Vorwort"!), der zeigt, was u.a. hinter "Microsoft" steht. "Windows" bedeutet übrigens NICHT "Computer":)
WISO-Tipp: Probleme mit Software-LizenzenJeder, der Programme auf seinem PC installiert, kennt das: Irgendwann erscheint eine Art "Vertrag" auf dem Bildschirm, in den man mit "Ich stimme zu" einwilligen muß - sonst wird die Installation abgebrochen. Die meisten Nutzer lesen diese EULAs (End User Licence Agreement) erst gar nicht durch. Was es aber auch immer in solchen Vereinbarungen auf dem Bildschirm zu lesen gibt - es ist nach deutschem Recht völlig belanglos!Üblicherweise geht der Softwarekauf folgendermaßen vonstatten: Man nimmt das gewünschte Programm aus dem Regal, zahlt an der Kasse und stößt erst zuhause beim Installieren auf das Kleingedruckte. Egal, was auch immer dort formuliert wird: Der vermeintliche Vertrag kommt gar nicht erst zustande, weil Ihnen die Bedingungen nicht schon vor Kauf ausgehändigt und von Ihnen unterschrieben wurden. Dies bedeutet somit, daß nur die Mindestrechte des Urheberrechts gelten. Sie dürfen eine Kopie vom gekauften Original herstellen und das Programm auf einem Computer benutzen. Wenn Sie es nicht oder nicht mehr brauchen, dann dürfen Sie es auch weiter geben - etwa verschenken oder verkaufen. Auch dann, wenn die Lizenzbestimmungnen des Softwareherstellers etwas anderes besagen. Selbst wenn auf der Verpackung steht, das Programm dürfe nur auf einem bestimmten PC oder mit einem bestimmten Teil - etwa einem CD-Brenner - benutzt werden, hat dies keine Geltung! Sowohl Händler als auch Verbraucher dürfen so genannte "Bundlings" trennen und die Einzelteile auch einzeln verkaufen. Mehrere Gerichte haben inzwischen so entschieden. In Kürze wird ein endgültiges BGH-Urteil erwartet, das voraussichtlich die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigen dürfte. Diese Rechtslage will nun Microsoft durch einen technischen Trick unterlaufen, ist dabei aber zunächst von einem Gericht gestoppt worden: Unter dem Aktenzeichen "7 0 3111/00" hatte ein Richter am Landgericht München letzte Woche den Verkauf sämtlicher Windows-OEM-Versionen Win 95, Win 98, Win NT 4.0, und das neue Windows 2000 vorerst untersagt (OEM = Original Equipment Manufacturer = Originalhersteller eines Produktes). WISO erfuhr als erstes Medium von dieser Entscheidung. Die einstweilige Verfügung verbietet eine Art "Kopierschutz", den Microsoft vertraglich von PC-Herstellern künftig verlangen möchte. Hintergrund:Wenn man bisher einen neuen PC gekauft hatte, erhielt man nicht nur ein bereits auf der Festplatte vorinstalliertes Windows-Betriebssystem, man bekam für möglicherweise nötige Anpassungen und Reparaturen auch noch eine Windows-Version auf CD-ROM dazzu. Wer das Betriebssystem jedoch nicht brauchte oder wollte, konnte es - ob Händler oder Kunde - verkaufen. Und durfte das auch - so jedenfalls urteilten Richter. Es entstand ein grauer Markt mit den wesentlich billigeren Beipack-CD-ROMs, sogenannte "DSP"-Ware (DSP = Delivery Service Partner). Das war dem Softwaregiganten ein Dorn im Auge.Ab dem 1. April - so die neue trickreiche Lizenzmasche - soll das anders werden. Der Kunde bekommt dann garkeine Windows-CD-ROM mehr. Nur eine sogenannte Recovery-CD-ROM("Genesungs-CD-ROM"). Der Haken an der Sache: Durch einen technischen Kniff ("BIOS-Lock-Verfahren") läßt sich diese Silberscheibe nur noch auf das gekaufte Computermodell laden - bei anderen versagt es seinen Dienst. Auch der Austausch beispielsweise der Hauptplatine ist dann nicht mehr möglich, ohne für rund 800 Mark eine neue Windows-Version kaufen zu müssen. Mehr noch: Wer später einmal Windows neu installiert, zerstört womöglich Programme und Daten, die er selbst aufgespielt hat. Denn: Die Recovery-CD-ROMs der meisten großen Hersteller - das ergab eine WISO-Umfrage - stellt automatisch wieder ein "jungfräuliches" System her. Im Klartext: Alles, was der Benutzer bisher selbst abgespeichert hatte, wird gelöscht! Schon mehrfach sind deutsche Juristen, wie der Münchener Rechtsanwalt Andreas Witte, gegen derartige Tricks zu Felde gezogen. Und haben Recht bekommen. Ihrer Ansicht nach verstoßen auch die neuen Microsoft-Lizenzbestimmungen gegen deutsches Recht - vielleicht gar gegen europäisches. Gründe: Das Koppeln einer Software an einen bestimmten PC ist rechtlich untersagt (sogenannte "Software-Sperre"), das Vernichten von benutzereigenen Daten kann eine Sachbeschädigung darstellen - mit Schadenersatzfolgen für den Hersteller! In einer Presseerklärung behauptet Microsoft, bereits heute die Forderungen der einstweiligen Verfügung zu erfüllen - zitiert dabei aber den Beschluß des Münchener Richters falsch: Dieser spricht davon, daß der PC "nach einem Austausch beliebiger Hardwarekomponenten weiterlaufen müsse", Microsoft dagegen spricht lediglich von "bestimmten Komponenten". Das sieht auch Computerexperte Witte so und zieht einen einfachen Vergleich: "Wenn ein Autohersteller ein Fahrzeug baut, in dem nur sein eigenes Autoradio funktioniert, handelt er rechtswidrig". Was können Sie dagegen tun, solange die Rechtsfrage nicht endgültig geklärt ist?Einfachste Lösung: Kaufen Sie - wenn möglich - noch vor dem 1. April. Solange noch liegen die Origianl-CD-ROMs in den Kartons, die neuen Lizenzvereinbarungen von Microsoft werden erst ab diesem Datum wirksam. Ab 1. April sollten Sie vom Händler verlangen, daß er Ihnen - gegen Aufpreis - eine sogenannte Windows-"DSP"-Lizenz beigibt. Mehr als 100 Mark sollten Sie aber dafür nicht bezahlen. Sollte der Händler dem nicht nachkommen, dann lassen Sie ihn wenigstens unterschreiben, daß Sie bis zur endgültigen rechtlichen Klärung nur "unter Vorbehalt" kaufen. Dann können Sie später - je nach Ausgang des Verfahrens - eine Nachlieferung der Originalprogramme verlangen. Letzte Variante:Kaufen Sie keine der großen Marken, die alle das neue Lizenzverfahren übernehmen, sondern gehen Sie zu einem kleinerem Hersteller, der nach wie vor "DSP"-Vollversionen beilegt. Übrigens: Wenn Händler - etwa in Anzeigen - weiter von "Windows-OEM-Versionen" sprechen und nicht ausdrücklich darauf hinweisen, daß sie nur eine "Genesungs"-CD-ROM mitliefern, können Sie ohne Aufpreis eine Normalversion verlangen. Unter OEM-Version dürfen Sie als Kunde ein Original verstehen. Das ist Ihr gutes Recht.Von © Günter D. Alt(außer veränderte Rechtschreibung) |
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