,,Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden." So fordert es § 2 des Deutschen Tierschutzgesetzes (TSchG).
Von den rund 44 Millionen Legehennen in Deutschland werden über 90% in Käfigen gehalten. Das bedeutet:
- 12 - 15 Monate eingesperrt in engen Käfigen (während der gesamten Legeperiode)Die Verordnung zur Haltung von Legehennen in Käfigen, die am 1.1.1988 in Kraft getreten ist, legalisiert diese Zustände.
- Vier Hennen in einem Käfig von 40 x 45 cm Bodenfläche.
- Der Lebensraum einer Legehenne entspricht nicht einmal der Größe einer Schreibmaschinenseite.
- Dünner; schräger Drahtrost als Käfigboden.
- Drei Etagen Käfige übereinander.
- Ständiges Kunstlicht, damit eine gleichmäßig hohe Legeleistung gewährleistet ist.
So sehen die Käfig-Hühner aus: Sie haben:
- Verletzungen an Gliedmaßen und Flügeln,Die Legeleistung von durchschnittlich 270 Eiern je Huhn und Jahr ist kein Beweis dafür, dass sich die Legehennen wohl fühlen, sondern lediglich das Ergebnis einer ausgeklügelten Zucht und Fütterung. Wer Aussagen darüber machen möchte, ob sich die Tiere wohl fühlen, muss ihr Verhalten studieren.
abgebrochene Federn, vor allem im Halsbereich,
- ein lückenhaftes, unansehnliches Gefieder; wegen der ständigen Reibung am Gitter und an den Käfiggenossinnen oder als Folge gegenseitigen Federpickens,
- gerötete Hautstellen,
- geschwollene Fußballen, eine Folge des ständigen Aufenthalts auf schrägem Drahtgifterboden.
Natürliche
Verhaltensweisen
Hühner
haben ein starkes Bewegungsbedürfnis. Sie laufen, schlagen mit den
Flügeln, flattern, fliegen, strecken ihre Flügel und Gliedmaßen,
baden im Sand und scharren nach Futter. Sie ruhen sich aus, indem sie den
Kopf im Gefieder verstecken. Vor der Eiablage sondern sich die Hennen von
der Herde ab und suchen einen ruhigen, dunklen Platz auf. Dieses artgemäße
Verhalten hat sich im Laufe der Zeit nicht durch Züchtung oder Anpassung
verändert.
Die Möglichkeit
zu artgemäßer Bewegung ist im Käfig stark eingeschränkt
- Die Tiere können nicht an jeder Stelle des Käfigs aufrecht stehen.Folgen für das Tier
- Sich Strecken, Laufen, Flügelschlagen, Flattern oder Fliegen ist aus Platzmangel nicht möglich.
- Futterscharren oder Sandbaden ist auf dem bloßen Drahtboden unmöglich. Es gibt keine Einstreu.
- Das angeborene Bedürfnis, in erhöhter Position Schutz vor Gefahr und einen ruhigen Platz zu finden, kann nicht befriedigt werden.
- Zur Eiablage können sich die Tiere nicht zurückziehen. Sie kriechen untereinander durch und es kommt zu einer erheblichen Unruhe.
Alternativen
Es gibt verschiedene
Haltungsformen für Legehennen, die den arteigenen Bedürfnissen
der Hühner eher entgegenkommen als die tierquälerische Käfighaltung
in Legebaterien.
In der Eiervermarktungsverordnung
der Europäischen Union ist definiert:
- Freilandhaltung: Maximal 7 Tiere pro Quadratmeter im Stall. Die Tiere haben tagsüber jederzeit Zugang zu einem zum größten teil bewachsenen Freiauslauf, in dem jeder Henne eine Fläche von 10m² zusteht.In der Schweiz ist die Käfighaltung von Legehennen seit dem 1.1.1993 verboten.
- Bodenhaltung: 7 Hühner pro Quadratmeter im Stall und mindestens ein Drittel des Stallbodens eingestreut.
- Volierenhaltung: Die Volierenhaltung, bei der die Tiere im Gegensatz zur Bodenhaltung auch nach oben ausweichen können, da im gesamten Raum Sitzstangen und höher gelegene Nestplätze angebracht sind, ist in Deutschland nicht verbreitet und nur aus der Schweiz bekannt.
Ein Ei aus Freilandhaltung ist nur ein paar Pfennige teurer als ein Ei aus Käfighaltung!
Neue Richtlinien
für Legehennen verabschiedet
Die Haltung
von Legehennen in den heute üblichen Legebatterien ist Tierquälerei.
Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil bestätigt.
Die deutsche Hennenverhaltungsordnung wurde außer Kraft gesetzt.
Dies ist aber nur scheinbar ein großer Erfolg für den Tierschutz.
Die Folgen des Urteils:
Ab sofort dürfen keine Käfiganlagen mehr genehmigt oder gebaut werden. Bestehende Anlagen genießen eingeschränkten Bestandsschutz. Doch da das Halten von Hühnern in solchen Anlagen de facto ein Strafbestand ist, muss auch hier schnell etwas geändert werden.
Europa lässt
sog. Batteriehühner jedoch im Stich
Für die
meisten Hühner ändert sich mit der neuen EU-Richtlinie nichts.
Ab dem Jahr 2003 haben die Tiere Anspruch auf 550 cm² Platz anstelle
der bisherigen 450 cm². Ihre Nutzfläche vergrößert
sich somit um die Fläche eines 10-DM-Scheins.
Ab 2012 hat jedes Huhn noch einmal einen Anspruch auf die Fläche eines 10-DM-Scheins. Ein Huhn hat dann auch Anspruch auf einen 10 cm breiten Platz am Futtertrog, auf Einstreu zum Picken und Scharren, auf ein Nest und auf eine Sitzstange. Dabei muss die Käfighöhe über knapp zwei Drittel der Fläche 40 cm betragen. Aber ein Huhn ist im Durchschnitt 47,6 cm lang, 14,5 cm breit und 38 cm hoch. allein um stehen zu können benötigt ein Huhn eine Fläche von 590,2 cm². Auf einer Sitzstange wird es auch in Zukunft nach EU-Norm den Kopf einziehen müssen.
Die neue EU-Richtlinie ist keine Basis für eine tiergerechte Legehennenhaltung. Es wird Zeit, dass in einem vereinten Europa endlich Wertmaßstäbe Geltung bekommen, die über wirtschaftliche Interessen hinausgehen.